Was ist Ergotherapie?

Ergotherapie ist ein medizinisches Heilmittel, das von Ärzten aller Fachrichtungen verordnet wird.

Die Leistungen der Ergotherapie sind im Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben.

Die Therapie findet in der Praxis oder auch bei entsprechender Verordnung im Rahmen eines Hausbesuchs statt.  Dies kann in häuslicher Umgebung, aber auch in Pflegeeinrichtungen und anderen Institutionen sein.

Wir behandeln Mitglieder aller gesetzlichen Kassen sowie Privatpatienten.

Zur Ergotherapie kommen Menschen, die Schwierigkeiten mit der Bewältigung von Alltagsaufgaben haben und in ihrer persönlichen Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind oder davon bedroht sind.

Das Ziel einer ergotherapeutischen Behandlung ist das Erreichen von größtmöglicher Selbstständigkeit und Handlungskompetenz  in den Bereichen Selbstversorgung, Arbeit, Produktivität, Freizeit und gesellschaftliche Teilhabe.

 

Ablauf der Ergotherapie:

Wenn Sie eine Verordnung für Ergotherapie bekommen haben, können Sie mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren.

Da die Verordnung vom Arzt einen Therapiebeginn innerhalb der nächsten 14 Tage vorgibt, ist es ratsam, die Verordnung erst nach der Terminabsprache bei Ihrem behandelnden Arzt abzuholen.

In der ersten Therapieeinheit wird mit Ihnen ein Anamnesegespräch geführt, um sich ein Bild über die derzeitige Situation und Problemstellung sowie Ihrer Vorgeschichte machen zu können und Sie über die ergotherapeutischen Möglichkeiten aufzuklären.

Anschließend erfolgt eine differenzierte ergotherapeutische Befunderhebung mit dem Einsatz von Selbst- und Fremdeinschätzungsbögen, Test- und Beobachtungsverfahren je nach Fragestellung als auch das Einbeziehen von Informationen anderer Behandler bzw. aus dem sozialen Umfeld.

Gemeinsam mit dem Patienten und/oder dessen Angehörigen wird daraufhin die individuelle Zielsetzung formuliert und das gemeinsame Vorgehen abgestimmt. Daraus resultiert der persönliche Behandlungsplan, welcher im Verlauf mit entsprechenden Methoden und Medien gegebenenfalls angepasst werden kann.

 

Zuzahlung:

Die ergotherapeutische Behandlung bei Kindern ist kostenfrei.

Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet einen Eigenanteil von 10 Euro pro Verordnung, plus 10% der Behandlungskosten zu tragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich von den Krankenkassen von Zuzahlungen befreien lassen.

 

Terminabsage:

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Termin spätestens 24 Stunden vor der Behandlung telefonisch absagen müssen. Ansonsten kann der eingeplante Termin nicht anderweitig vergeben werden und wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.